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Gleichbehandlung im Arbeitsverhältnis
Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung sind Begriffe, die lange Zeit vorwiegend im öffentlichrechtlichen Kontext angesiedelt wurden. Die Bürgerinnen und Bürger haben einen grundrechtlich begründeten Anspruch darauf, vom Staat gleich behandelt und nicht diskriminiert zu werden. Das privatrechtliche Arbeitsverhältnis ist dagegen durch den privatrechtlichen Grundsatz der Vertragsfreiheit geprägt. In den Schranken des Rechts umfasst die Vertragsfreiheit auch die Freiheit, Arbeitnehmende ungleich zu behandeln oder zumindest bei der Anstellung zu diskriminieren (mit Ausnahme der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts).
Völker- und verfassungsrechtliche Entwicklungen verändern die Ausgangslage. Das gesellschaftliche Bewusstsein gegenüber Diskriminierung ist gewachsen. Ein Schutz vor ungerechtfertigter Ungleichbehandlung und darauf, nicht wegen eines die Persönlichkeit bestimmenden Merkmals diskriminiert zu werden, wird vermehrt in Verhältnissen unter Privaten als notwendig erachtet, insbesondere im Arbeitsverhältnis. Es drängen sich deshalb Fragen auf, ob und allenfalls wie die Verwirklichung von Gleichheit und Nichtdiskriminierung im Arbeitsverhältnis verwirklicht werden soll. Das in der Thematik „Grundrechte im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis“ angelegte Spannungsfeld zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht, zwischen Privatautonomie/Vertragsfreiheit und Anspruch auf Gleichbehandlung/Nichtdiskriminierung, wird als dialektische Herausforderung begriffen und diskursiv bearbeitet.
In der Studie werden unter Berücksichtigung der völker- und verfassungsrechtlichen Leitlinien Fragen und Probleme der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung bei der Begründung, Dauer und Beendigung des privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses bearbeitet und Lösungsvorschläge zur Diskussion gestellt. Der Rechtsentwicklung in der Europäischen Gemeinschaft wird besondere Beachtung geschenkt. Die Auswirkungen der neuen Richtlinien zur Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung in Beschäftigung und Beruf werden aufgezeigt.
Die Studie soll die juristische Lehre für die kritische Reflexion und Weiterentwicklung der Gleichbehandlungsthematik inspirieren, Gerichten Auslegungsorientierung bieten, für die Praxis in den Betrieben und Gewerkschaften Anregungen zur nichtdiskriminierenden Gestaltung von Arbeitsverhältnissen bieten und Anstösse an die Rechtspolitik liefern.
Dieses Projekt wird durch den Schweizerischen Nationalfonds (Projektnr.: 101511-103368) finanziert.


