Sekundäre Navigation
Forschung
Wir bearbeiten rechtliche und rechtspolitische Fragestellungen im Bereich des Gleichbehandlungs- und Diskriminierungsrechts im weitesten Sinne. Ausgangspunkt unserer Tätigkeit bildet Art. 8 Abs. 2 der Bundesverfassung: Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
Mit Art. 8 Abs. 2 BV hat die Schweiz den Diskriminierungskriterienkatalog nachvollzogen, wie er in zahlreichen völkerrechtlichen Menschenrechtsabkommen verankert ist.
Diskriminierungs- und Gleichbehandlungsrecht verstehen wir einerseits als eigenständige und in der Schweiz noch wenig entwickelte rechtliche Disziplin und andererseits als Querschnittsmaterie zu sämtlichen Rechtsgebieten. Besondere Aufmerksamkeit widmen wir der zunehmend wichtiger werdenden Diskriminierungsrechtsentwicklung in der Europäischen Union.
Unsere Forschungsprojekte finanzieren wir durch Mittel des Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung oder anderer öffentlicher Förderinstituten. Wir bearbeiten auch Fragen im Auftrag der Politik und Verwaltung oder für private Auftraggeber.
Kontakt:
Prof (FH) Dr. iur. Kurt Pärli
Tel. +41(0) 58 934 70 18
kurt.paerli(at)zhaw.ch


