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Arbeitsthesen
1. Die mit der sozialen Position der gesundheitsgefährdeten Arbeitnehmenden verbundenen Ressourcen wirken sich unabhängig von der objektiven Schwere des Gesundheitsproblems auf die Chancen der Verhinderung der Desintegration bzw. das Gelingen der beruflichen Reintegration aus.
2. Interventionen der Sozialversicherer sind zur Verhinderung des Desintegrations- bzw. Förderung des Integrationsprozesses erfolgreich, wenn die mit Einverständnis der betroffenen Arbeitnehmenden vorgenommen werden und an deren individuellen Ressourcen anknüpfen und diese fördern.
3. Betriebliches Absenzenmanagement zur Früherkennung von Absenzen und Gesundheitsmanagement zur aktiven Begleitung von Personen mit längeren Absenzen steigern bei den Betroffenen die Bereitschaft, wieder in den Erwerbsprozess zurückzukehren. Sie kehren deshalb im Vergleich mit Personen in Betrieben ohne solche Massnahmen frühre und öfters an ihren Arbeitsplatz zurück.
4. Bei objektiv gleichem Gesundheitsschaden sind das Niveau des rechtlichen Schutzes bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit


